Ausbildung zum Pilzberater*/Pilzsachverständigen

*hier und in der Folge für alle Geschlechter zu verstehen.

Pilzberatung ist eine zumeist ehrenamtlich durchgeführte Tätigkeit. Sie soll interessierte Personen dabei unterstützen, essbare und giftige Pilze sicher voneinander zu unterscheiden und dabei auch praktisch anwendbare Grundlagen des Pilze-Sammelns und des Naturschutzes vermitteln. Ziel der Pilzberatung ist die somit die Weitergabe, dem aktuellen Stand des Wissens entsprechend, fundierter Pilzkenntnisse an die interessierte Bevölkerung.

Für die Tätigkeit des Pilzberaters gibt es in Österreich (wie auch im Nachbarland Deutschland) keine offizielle staatliche Anerkennung bzw. keine rechtlich normierten Ausbildungen oder Berufsbilder.
Von der ehrenamtlichen Pilzberatung zu unterscheiden ist die Tätigkeit der amtlich tätigen Lebensmittelkontrolleure, die z.T. ebenfalls als Pilzberater tätig sein können und in ihrer Ausbildung entsprechend mykologisch geschult werden. Eine Ausbildung zum Pilzkontrolleur wie z.B. in der Schweiz ist in Österreich mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Der allgemeine Begriff „Pilzberater“ unterliegt daher keinem gesetzlichen Schutz.

Einige Institutionen organisieren und bieten Ausbildungsmodule/Kurse zum geprüften Pilzberater/Pilzsachverständigen an. So werden seitens der Österreichischen Mykologischen Gesellschaft immer wieder Kurse angeboten, die sich an den normierten Ausbildungsinhalten einiger mykologischen Gesellschaften in Deutschland orientieren (vgl. http://www.pilze-bayern.de/index.php/pilzberatung) wie Kurse zu Allgemeiner Mykologie, Toxikologie und Ökologie der Pilze, Pilzbestimmung im Felde, Einführung in die Pilzmikroskopie sowie Spezial- und Fortbildungskurse wie Krankenhausdiagnostik und weiterführende Pilzmikroskopie.

Die Begriffe Pilzberater und Pilzsachverständiger wurden bisher uneinheitlich verwendet. Meist werden Pilzberater mit zusätzlichen Ausbildungen zur Krankenhausdiagnostik und zur Pilzmikroskopie als Pilzsachverständige bezeichnet. Seitens der Österreichischen Mykologischen Gesellschaft wird darüber hinaus eine Liste von Pilzsachkundigen geführt, die für Spitäler als Pilz-Notfallsdiagnostiker zur Verfügung stehen (vgl. Vergiftungszentrale).

Die Pilzberatung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, da Fehler und Irrtümer in der Pilzberatung schwerwiegende gesundheitliche aber auch finanzielle Folgen haben können. Neben der Aneignung mykologischen Fachwissens ist es daher auch wichtig sich über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg praktisches Erfahrungswissen anzueignen, z.B. um Giftpilze in unterschiedlichen Ausbildungsformen und Wachstumsstadien sicher zu erkennen.

Österreichs Pilzberater sind lose in der österreichweiten ARGE Österreichischer Pilzberater zusammengeschlossen (https://www.pilzberater.at/). Seitens der ARGE wird jährlich eine Seminarwoche organisiert, die gleichzeitig auch als Ausbildung zum Pilzberater fungiert und in deren Rahmen (zumeist nach mehrmaliger Teilnahme am Seminar) auch die zweiteilige Prüfung (schriftlich und praktisch) zum geprüften Pilzberater absolviert werden kann. Dabei erfolgt eine Kooperation mit Experten der Österreichischen Mykologischen Gesellschaft sowie der Bayerischen Mykologischen Gesellschaft.
Ausbildungsmodule und Prüfungen, die z.B. an verschiedenen entsprechenden Institutionen in den Nachbarländern absolviert wurden, können jeweils nach Absprache von der ARGE anerkannt werden.

Abgesehen von der Ausbildung zum Pilzberater besteht die Möglichkeit Mykologie auch im Rahmen eines Biologiestudiums an den Universitäten zu studieren (Graz, Innsbruck, Linz, Wien) oder die Ausbildung zum allgemeinen Toxikologen im Rahmen eines Medizinstudiums zu durchlaufen.

Anmerkung: Die vorliegende Übersicht hinsichtlich der Ausbildung zum Pilzberater/Pilzsachverständigen ist nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und mangels gesetzlicher Grundlagen als allgemeine Information zu verstehen. Sie ist keinesfalls eine verbindliche Aussage (Richtigkeit und Vollständigkeit) die rechtliche Situation betreffend einer Durchführung von Pilzberatungen zu Erwerbszwecken.